uberti | Managementberatung und Zertifizierung

Arbeitsschutz - Gestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit


Umwelt Uberti

Der Gesetzgeber fordert, dass ab 10 Beschäftigte in jedem Fall eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) vorhanden sein muss. Unternehmen, die keinen eigenen Mitarbeiter zeitaufwändig zur FaSi ausbilden wollen, können auf eine externe Fachkraft zurückgreifen, die den Arbeitsgeber in Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit berät und unterstützt. Dazu gehören regelmäßige Begehungen, die Koordination und Leitung der ASA-Sitzungen, Begleitung von Begehungen durch Behörden oder der BG, aktive Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze und bei Schulungen der Beschäftigten. Bei Bedarf unterstützen wir auch eine bereits vorhandene interne Fachkraft bei bestimmten Aspekten, etwa beim Gefahrstoffmanagement.

Die uberti verfügt über eine Person, die diese Befähigung hat. Bei Bedarf kümmern wir uns auch um einen Betriebsarzt/eine Betriebsärztin. Hier arbeiten wir bereits mit mehreren betriebsärztlichen Zentren erfolgreich zusammen.

Kontakt:
Tel.: 02323/9657642
Mail: info@umwelt-uberti.de