Überprüfungen nach Herkunftsnachweis-VO
Auf Basis des EEG wurde am 28.11.2011 die Verordnung über Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunftsnachweisverordnung – HkNV) veröffentlicht. Sie ermöglicht es Unternehmen, sich ab 2013 in das sogen. Herkunftsnachweisregister beim Umweltbundesamt (UB) eintragen zu lassen.
In einer Durchführungsverordnung vom 15.10.2012, der HkNDV, wurde die HkNV nun in ihrer Anwendung konkretisiert. In § 11 und § 6 der HkNDV wurden Aufgaben für Umweltgutachter formuliert mit der dort genannten Zulassung.
So hat der Umweltgutachter einmalig mitzuwirken bei der erstmaligen Registrierung der Anlage. Dies kann auch eine MVA als Mischfeuerungsanlage sein, wenn diese teilweise biogene Stoffe verbrennt.
Dann hat der Umweltgutachter regelmäßige Überprüfungen durchzuführen zur Ausstellung der Herkunftsnachweise, die immer monatlich ausgestellt werden und nach 12 Monaten wieder verfallen. Der Anlagenbetreiber muss hierbei für sich festlegen, wie oft die Überprüfung erfolgen soll, ob z. B. monatlich oder quartalsmäßig.
Umweltgutachter Martin Nöthe verfügt über die notwendige Zulassung und ist bereits beim UBA als Gutachter registriert. Damit ist der im Verzeichnis beim UBA auffindbar und kann als Gutachter ausgewählt werden.
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